Die zu beachtenden Hygienebestimmungen finden Sie hier:
Wie auch schon vor der Corona-Pandemie gilt, dass Kinder, die eindeutig krank sind, nicht in die Schule gebracht werden. Die Einschätzung, ob ihr Kind krank ist, treffen auch weiterhin grundsätzlich die Eltern. Wenn Kinder offensichtlich krank in die Schule gebracht werden oder während der Teilnahme am Betrieb der Schule erkranken, kann die Schule, bzw. das Schülerhaus die Abholung veranlassen.
Eine Handreichung zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen des Gesundheitsamtes finden Sie hier:
Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen
Da sich die Lage nach wie vor dynamisch entwickelt, informieren Sie sich bitte regelmäßig über den aktuellen Stand. Dazu können Sie folgende Links verwenden: